AGB

AGB Isana Reinigung GmbH
  1. Allgemeines
  2. Vertragsdauer und Kündigung
  3. Objekteinweisung
  4. Leistungen Isana Reinigung
  5. Umfang und Durchführung der Leistungen
  6. Reinigungsmittel und Geräte
  7. Parkplatz Reservierung
  8. Parkplatz Reservierung
  9. Reklamationen
  10. Vergütung
  11. Haftung und Haftungsbegrenzung
  12. Abwerbung
  13. Unterbrechung Reinigung
  14. Rechtsnachfolge
  15. Datenschutz
  16. Schlussbestimmungen
  17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  1. Allgemeines:

    Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.

    Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als die in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.

    Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von Isana Reinigung schriftlich bestätigt worden sind. Angebote von Isana Reinigung sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Isana Reinigung zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch Isana Reinigung zustande.

    Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise von Isana Reinigung.

  2. Vertragsdauer und Kündigung:

    Gebäudereinigungsverträge werden zwischen Auftraggeber und Isana Reinigung vorerst für eine unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr.

    Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen drei Monate zum Ablauf des Vertrages und bedarf der Schriftform.

    Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner.

    Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig.

    Verträge, die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

    Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

  3. Objekteinweisung:

    Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Isana Reinigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Isana Reinigung in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel (Schlüssel 3-fach) zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von Isana Reinigung herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Isana Reinigung im Rahmen des Nr. 11.

    Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Isana Reinigung nicht schadenersatzpflichtig machen.

    Isana Reinigung wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von Isana Reinigung gereinigt wird und wie dessen Bewohner Isana Reinigung erreichen können. Die Kosten hierfür werden von Isana Reinigung übernommen.

  4. Leistungen von Isana Reinigung:

    Isana Reinigung verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis zu Isana Reinigung stehen. Isana Reinigung ist berechtigt zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegen ausschließlich Isana Reinigung. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt.

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Isana Reinigung nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.>

    Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Isana Reinigung verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Isana Reinigung jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu.

    Für ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, sowie angepasste Arbeitskleidung sorgt Isana Reinigung. Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch das Qualitätsmanagement von Isana Reinigung überwacht.

    Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

    Alle Schäden sind vor der Reinigung an Isana Reinigung (Reinigungskraft) zu melden.

  5. Umfang und Durchführung der Leistungen:

    Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig, so wird Isana Reinigung dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung tätig.

    Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entfällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht. In den Fällen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus von 2 x wöchentlich vereinbart ist, ist Isana Reinigung bei Wegfall eines Turnus durch einen Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verstärkten Einsatz beim verbleibenden Turnus auszugleichen.

  6. Reinigungsmittel und Geräte

    Isana Reinigung stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.

  7. Parkplatzreservierung:

    Für das Freihalten von Zufahrten, Absperrungen für das Reinigungsfahrzeug, sowie das Einholen von Bewilligungen ist der Kunde zuständig. Je nach Vereinbarung kann diese Dienstleistungen von Isana Reinigung übernommen werden.

  8. Leistungen des Auftraggebers:

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Isana Reinigung je Wirtschaftseinheit kostenlos warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen, sowie einen ganzjährig frei zugänglichen Wasseranschluss mit Schlauchanschlussmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

    Bei Großanlagen überlässt der Auftraggeber Isana Reinigung unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum, für Materialien, Geräte und Maschinen, sowie einen Aufenthaltsraum für das Personal von Isana Reinigung. Isana Reinigung sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

  9. Reklamationen:

    Isana Reinigung ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von Isana Reinigung mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von Isana Reinigung berücksichtigt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von Isana Reinigung ausdrücklich bestätigt wird. Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden.

    Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist Isana Reinigung zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.

    Die Leistungen von Isana Reinigung werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.

  10. Vergütung:

    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Service-Vertrag vereinbarte monatliche Vergütung innerhalb das vereinbarte Zahlungsziel nach Rechnungsstellung, ohne jeden Abzug auf das von Isana Reinigung bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.

    Werden von Isana Reinigung Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.

    Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen von Isana Reinigung nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann Isana Reinigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

    Isana Reinigung bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass Isana Reinigung durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

  11. Haftung und Haftungsbegrenzung:

    Isana Reinigung haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet Isana Reinigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Firma Isana Reinigung GmbH dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet Isana Reinigung nach Maßgabe von zu vorgenanntem auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen.

    Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von Isana Reinigung verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung von Isana Reinigung in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

    Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

    Die Haftung von Isana Reinigung für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach auf 5.000.000 CHF für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

    Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

    Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.

  12. Abwerbung:

    Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte von Isana Reinigung stellen eine grobe Vertragsverletzung dar.

    Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von Isana Reinigung zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen.

    Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu lösen.

    Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.

  13. Unterbrechung der Reinigung

    Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann Isana Reinigung den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Isana Reinigung berechtigt, die Rechnungslegung gemäß Vertrag durchzuführen.

  14. Rechtsnachfolge

    Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Isana Reinigung GmbH wird der Vertrag nicht berührt.

  15. Datenschutz

    Isana Reinigung verpflichtet sich Ihre Daten vertraulich zu behandeln.

  16. Schlussbestimmungen:

    Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.

    Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.

  17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens der Sitz der Firma Isana Reinigung, Emmenbrücke.